Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPONSOR POWER AG mit dem Brand VIAMO-World, im Folgenden kurz VIAMO-World genannt.

Vertragsgrundlagen
VIAMO-World schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von VIAMO-World erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen VIAMO-World und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen VIAMO-World und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen
Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VIAMO-World werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht.

Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers
Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von VIAMO-World nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von VIAMO-World in das Angebot integriert oder von VIAMO-World zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von VIAMO-World nur dann wirksam, wenn diese von VIAMO-World mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht VIAMO-World der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch VIAMO-World bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen
Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VIAMO-World gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von VIAMO-World  und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von VIAMO-World vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Angebot durch VIAMO-World
Angebote von VIAMO-World an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber
Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von VIAMO-World also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei VIAMO-World gebunden.

Annahme durch VIAMO-World
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch VIAMO-World zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass VIAMO-World z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass VIAMO-World den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber
Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von VIAMO-World also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei VIAMO-World gebunden.

Annahme durch VIAMO-World
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch VIAMO-World zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass VIAMO-World z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass VIAMO-World den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von VIAMO-World . Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Leistung
Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet VIAMO-World  eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat VIAMO-World bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen
Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist VIAMO-World berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen
VIAMO-World ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

Vereinbarte Fremdleistungen
Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), besteht die vertragliche Verpflichtung ausschließlich in der Beistellung eines Dritten. VIAMO-World ist bei vereinbarten Fremdleistungen daher nur verpflichtet, jemand anderen auszuwählen, der die Leistung auf Grund eines eigenen Vertrags mit dem Auftraggeber erbringt.

VIAMO-World ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern VIAMO-World den Vertrag im eigenen Namen und / oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung. Der Dritte ist daher nicht bei der Verfolgung der Interessen von VIAMO-World tätig und damit nicht in das Interessenverfolgungsprogramm von VIAMO-World und damit auch nicht in den Risikobereich von VIAMO-World einbezogen.

VIAMO-World ist daher bei vereinbarten Fremdleistungen nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet.

Da die Leistung von VIAMO-World ausschließlich in der Beistellung eines Dritten besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf jederzeitiges Verlangen von VIAMO-World in den von VIAMO-World mit dem Dritten geschlossen Vertrag über vereinbarte Fremdleistungen einzutreten und VIAMO-World aus diesem Vertragsverhältnis schad- und klaglos zu halten.

Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist VIAMO-World berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Verfall 
Der Auftraggeber hat alle bei VIAMO-World beauftragten oder VIAMO-World zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist VIAMO-World berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Termine und Fristen
Von VIAMO-World angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Vertragslaufzeit
Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für VIAMO-World unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei VIAMO-World oder den Auftragnehmern von VIAMO-World – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat VIAMO-World den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat VIAMO-World unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiter verarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch VIAMO-World erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch VIAMO-World bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den VIAMO-World dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern VIAMO-World aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist VIAMO-World unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird VIAMO-World von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber VIAMO-World zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

Eingriffe des Auftraggebers
Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von VIAMO-World eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von VIAMO-World z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Prüfpflichten von VIAMO-World
VIAMO-World haftet nur dafür, dass die von VIAMO-World erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).

VIAMO-World hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch VIAMO-World erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Soweit VIAMO-World auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens VIAMO-World Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von VIAMO-World gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.

Rechte an den Leistungen
Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen VIAMO-World bzw. den Lizenzgebern von VIAMO-World zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit VIAMO-World vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.

Recht auf das Endprodukt
Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat VIAMO-World auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

Referenz
VIAMO-World ist berechtigt, auf allen von VIAMO-World für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf VIAMO-World und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von VIAMO-World Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

Geheimhaltung
Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über VIAMO-World deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

Abwerbeverbot
Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von VIAMO-World abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine sofortige Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

Preise
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von VIAMO-World in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge von VIAMO-World sind unverbindlich.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat VIAMO-World den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

Zusatzleistungen 
Alle Leistungen von VIAMO-World die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Kostenvorschuss 
VIAMO-World ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen

Teilleistungen
VIAMO-World ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.

Ungerechtfertigter Rücktritt 
Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von VIAMO-World ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt VIAMO-World trotzdem das vereinbarte Honorar. VIAMO-World muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn VIAMO-World aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Preisanpassung
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist VIAMO-World berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von VIAMO-World nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.

Auch sonst ist VIAMO-World berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von VIAMO-World beeinflussbar ist.

Zahlung / Fälligkeit 
Die Rechnungen von VIAMO-World sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit 
Bei Lieferung gegen Rechnung ist diese binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von VIAMO-World an den von VIAMO-World gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist VIAMO-World berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch VIAMO-World zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch VIAMO-World bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer VIAMO-World erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an VIAMO-World ab. VIAMO-World ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von VIAMO-World aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von VIAMO-World schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug
Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann VIAMO-World sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist VIAMO-World berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist VIAMO-World auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben und die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann VIAMO-World selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Ratenzahlung
Soweit VIAMO-World und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Haftung Gefahrenübergang 
Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald VIAMO-World die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten VIAMO-World mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

Rügeverpflichtung 
Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch VIAMO-World nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch VIAMO-World erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat VIAMO-World alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

Garantie 
Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).

Im Fall einer Garantiezusage durch VIAMO-World beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet VIAMO-World für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung 
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.

Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von VIAMO-World zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte 
Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche
Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von VIAMO-World beruhen.

Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter 
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Beweislast 
Eine Beweislastumkehr zu Lasten von VIAMO-World ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist 
Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser VIAMO-World schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Anzuwendendes Recht 
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und VIAMO-World ist ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

UN-Kaufrecht 
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand 
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen VIAMO-World und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige schweizerische Gericht vereinbart. VIAMO-World ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von VIAMO-World und des Auftraggebers berechtigt.

Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von VIAMO-World in der Schweiz.

VIAMO-World ein Brand der
SPONSOR POWER AG – Alle Rechte vorbehalten

Schmiedgasse 6
CH-9100 Herisau
Schweiz                      

UID:           CHE- 235.817.528